Morgen berät der Bundestag in erster Lesung über die Streichung des Paragrafen 219a. Nach der aktuellen Rechtslage ist es Ärztinnen und Ärzten unter Androhung von Strafe verboten, über Methoden und Abläufe eines möglichen Schwangerschaftsabbruchs öffentlich zu informieren. Auch die Reform der Regelung im Jahr 2019 hat das Informationsdefizit der betroffenen Frauen nicht beseitigt. Mit der Streichung des Paragrafen 219a StGB stärken wir das Recht auf sexuelle und reproduktive Selbstbestimmung. In der Vergangenheit ergangene strafgerichtliche Urteile gegen Ärztinnen und Ärzte heben wir auf.
Carmen Wegge, zuständige Berichterstatterin:
“Es steht ein Moment vor der Tür, für den viele Frauen und Ärztinnen und Ärzte seit Jahrzehnten gekämpft haben und auf die Straße gegangen sind: Wir machen Schluss mit der Kriminalisierung von Ärztinnen und Ärzten, die Frauen in Notsituationen mit Informationen zur Seite stehen. Mit der Streichung von Paragraf 219a geben wir als Ampelkoalition Frauen in diesem Land ein Stück der Selbstbestimmung zurück, die ihnen dieser Paragraf genommen hat. Das ist ein guter Tag für Frauenrechte.”
Sonja Eichwede, rechtspolitische Sprecherin:
„Wir stärken das Selbstbestimmungsrecht von Schwangeren und vereinfachen den Zugang zu sachlichen Informationen. Ärztinnen und Ärzte sind aufgrund ihrer Expertise und Vertrauensstellung bestens geeignet, qualifiziert über Schwangerschaftsabbrüche zu informieren. Sie sind gerade deswegen wichtig, weil durch alle anderen Personen im Internet auch falsche und polemische Informationen verbreitet werden dürfen. Für uns steht fest: Wissen ist nicht gefährlich, sondern stärkt die selbstbestimmte Entscheidung.“
Josephine Ortleb, zuständige Berichterstatterin:
„Keine Frau trifft eine so weitreichende Entscheidung, wie die Frage, ob sie ein Kind austragen und gebären will, leichtfertig. Wer das suggeriert, offenbart ein Frauenbild, das wir als SPD entschieden ablehnen und gegen das so viele starke Frauen in unserer Gesellschaft kämpfen. Wir setzen nicht auf Bevormundung und Angst. Wir machen Politik nicht mit dem Frauenbild des 19. Jahrhunderts, sondern wir machen Politik im gesellschaftlichen Hier und Jetzt. Mit der Streichung des Paragrafen 219a können wir den Staub der Vergangenheit wegwischen und stärken die Rechte von Frauen und ihre körperliche Selbstbestimmung.“