Der europäische Gerichtshof bekräftigt sein Nein zur Vorratsdatenspeicherung. Wir brauchen nun schnell eine rechtssichere und effektive Nachfolgeregelung.
Sonja Eichwede, rechtspolitische Sprecherin;
Sebastian Hartmann, innenpolitischer Sprecher;
Jens Zimmermann, digitalpolitischer Sprecher:
„Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit seiner heutigen Entscheidung erneut bekräftigt, dass eine präventive, allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten nicht mit dem Unionsrecht vereinbar ist. Auch das Ziel der Bekämpfung schwerer Kriminalität, so grundlegend es auch sein mag, könne dies nicht rechtfertigen.
Gleichzeitig stellte der EuGH mit dem Urteil auch klar, dass in eng begrenzten Ausnahmen zeitlich, geografisch und personell begrenzte und gezielte Speicherungen von Verkehrs- und Standortdaten möglich seien. Auch eine Speicherung der IP-Adressen ausschließlich zur Identitätsfeststellung von Nutzer*innen elektronischer Kommunikationsmittel und die umgehende Sicherung (Quick Freeze) von Verkehrs- und Standortdaten bei konkreten Anlässen seien mit Unionsrecht vereinbar.
Wir werden, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, schnell einen Gesetzesvorschlag vorlegen, der das rechtssichere und anlassbezogene Speichern von Verkehrsdaten nach richterlichem Beschluss ermöglicht. Die Strafverfolgungsbehörden müssen darüber hinaus dringend bessere technische und personelle Ausstattung bekommen.“