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Mit dem heute im Bundeskabinett beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Gesetzesverkündung und zur Modernisierung des Verkündungs- und Bekanntmachungswesens verbessert die Ampel den Zugang zu amtlichen Inhalten und beschleunigt die Verkündung von Gesetzen.
Sonja Eichwede, Rechtspolitische Sprecherin:
„Gesetze und Verordnungen des Bundes sollen nach dem heute im Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf ab 2023 nicht mehr auf Papier, sondern im Internet verkündet werden. Damit geht die Ampel konsequent ihren Weg weiter, Deutschland digitaler zu machen.
Das neue elektronische Bundesgesetzblatt wird unentgeltlich und barrierefrei sein. Die Inhalte können dann ohne Einschränkungen gespeichert, ausgedruckt und anderweitig verwertet werden. Niemand muss mehr in eine Bibliothek gehen oder Gebühren bezahlen, um die voll nutzbare amtliche Fassung eines Gesetzes zu erhalten. Die SPD-Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, dass das elektronische Gesetzblatt entsprechend den Prinzipien von open Data maschinenlesbar wird.
Mit diesem Vorhaben verbessert die Ampel nicht nur den Zugang zu Gesetzen und anderen amtlichen Bekanntmachungen, sondern sorgt auch für die deutlich schnellere Verkündung von Gesetzen.“
Morgen berät der Bundestag in erster Lesung über die Streichung des Paragrafen 219a. Nach der aktuellen Rechtslage ist es Ärztinnen und Ärzten unter Androhung von Strafe verboten, über Methoden und Abläufe eines möglichen Schwangerschaftsabbruchs öffentlich zu informieren. Auch die Reform der Regelung im Jahr 2019 hat das Informationsdefizit der betroffenen Frauen nicht beseitigt. Mit der Streichung des Paragrafen 219a StGB stärken wir das Recht auf sexuelle und reproduktive Selbstbestimmung. In der Vergangenheit ergangene strafgerichtliche Urteile gegen Ärztinnen und Ärzte heben wir auf.
Carmen Wegge, zuständige Berichterstatterin:
„Es steht ein Moment vor der Tür, für den viele Frauen und Ärztinnen und Ärzte seit Jahrzehnten gekämpft haben und auf die Straße gegangen sind: Wir machen Schluss mit der Kriminalisierung von Ärztinnen und Ärzten, die Frauen in Notsituationen mit Informationen zur Seite stehen. Mit der Streichung von Paragraf 219a geben wir als Ampelkoalition Frauen in diesem Land ein Stück der Selbstbestimmung zurück, die ihnen dieser Paragraf genommen hat. Das ist ein guter Tag für Frauenrechte.“
Sonja Eichwede, rechtspolitische Sprecherin:
„Wir stärken das Selbstbestimmungsrecht von Schwangeren und vereinfachen den Zugang zu sachlichen Informationen. Ärztinnen und Ärzte sind aufgrund ihrer Expertise und Vertrauensstellung bestens geeignet, qualifiziert über Schwangerschaftsabbrüche zu informieren. Sie sind gerade deswegen wichtig, weil durch alle anderen Personen im Internet auch falsche und polemische Informationen verbreitet werden dürfen. Für uns steht fest: Wissen ist nicht gefährlich, sondern stärkt die selbstbestimmte Entscheidung.“
Josephine Ortleb, zuständige Berichterstatterin:
„Keine Frau trifft eine so weitreichende Entscheidung, wie die Frage, ob sie ein Kind austragen und gebären will, leichtfertig. Wer das suggeriert, offenbart ein Frauenbild, das wir als SPD entschieden ablehnen und gegen das so viele starke Frauen in unserer Gesellschaft kämpfen. Wir setzen nicht auf Bevormundung und Angst. Wir machen Politik nicht mit dem Frauenbild des 19. Jahrhunderts, sondern wir machen Politik im gesellschaftlichen Hier und Jetzt. Mit der Streichung des Paragrafen 219a können wir den Staub der Vergangenheit wegwischen und stärken die Rechte von Frauen und ihre körperliche Selbstbestimmung.“
Die EU-Kommission hat heute ihren Vorschlag zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern mittels Erkennung, Entfernung und Meldung illegaler Online-Inhalte vorgelegt. Mit dem Regelungsvorschlag sollen die Unternehmen verpflichtet werden, Kommunikationsinhalte auf sexuellen Missbrauch zu überprüfen und im Verdachtsfall zu melden und zu entfernen. Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt das Bemühen der EU-Kommission, besser gegen die Darstellung von sexuellem Kindesmissbrauch vorzugehen.
Sebastian Hartmann, innenpolitischer Sprecher:
„Klare Rechtsgrundlagen und koordiniertes europäisches Vorgehen sind beim Bemühen, Online-Kriminalität zu bekämpfen, unerlässlich. Insoweit begrüßen wir den Vorstoß der Kommission. Der Vorschlag bezieht sich nicht nur auf die großen öffentlichen Plattformen, sondern auch auf digitale Kommunikation – also etwa auch auf Individualkommunikation über Messenger oder Email, die dem Fernmeldegeheimnis unterliegt. Wir werden sicherstellen, dass der Schutz der Vertraulichkeit der Kommunikation und die IT-Sicherheit gewahrt bleiben.“
Sonja Eichwede, rechtspolitische Sprecherin:
„Es ist zweifelsfrei richtig und wichtig, einschlägige Straftaten entschieden und effektiv zu verfolgen. Hierzu bedarf es mehr Prävention und einer besseren personellen und technischen Ausstattung der Strafverfolgungsbehörden. Dies darf aber im Ergebnis nicht dazu führen, dass jegliche vertrauliche Kommunikation in Frage gestellt wird und eine wirksame Ende-zu-Ende-Verschlüsselung etwa bei Messengerdiensten aufgebrochen oder umgangen wird.“
Jens Zimmermann, MdB, digitalpolitischer Sprecher:
„Bei dem Vorschlag der Kommission handelt es sich um einen ersten Entwurf, der jetzt auf europäischer Ebene beraten werden wird. Dabei ist der Koalitionsvertrag für uns die Maßgabe für die Verhandlungen. Dort haben wir allgemeine Überwachungspflichten und Maßnahmen zum Scannen privater Kommunikation ausdrücklich ausgeschlossen, verpflichtende Uploadfilter abgelehnt und ein Recht auf Verschlüsselung vereinbart. Wir erwarten, dass die Bundesregierung auf europäischer Ebene auf dieser Grundlage verhandelt und alle Maßnahmen unterstützt, die einen wirksamen Beitrag zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs leisten können. Dies jedoch ohne den Schutz der Vertraulichkeit der Kommunikation und das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme in Frage zu stellen.“
Der europäische Gerichtshof bekräftigt sein Nein zur Vorratsdatenspeicherung. Wir brauchen nun schnell eine rechtssichere und effektive Nachfolgeregelung.
Sonja Eichwede, rechtspolitische Sprecherin;
Sebastian Hartmann, innenpolitischer Sprecher;
Jens Zimmermann, digitalpolitischer Sprecher:
„Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit seiner heutigen Entscheidung erneut bekräftigt, dass eine präventive, allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten nicht mit dem Unionsrecht vereinbar ist. Auch das Ziel der Bekämpfung schwerer Kriminalität, so grundlegend es auch sein mag, könne dies nicht rechtfertigen.
Gleichzeitig stellte der EuGH mit dem Urteil auch klar, dass in eng begrenzten Ausnahmen zeitlich, geografisch und personell begrenzte und gezielte Speicherungen von Verkehrs- und Standortdaten möglich seien. Auch eine Speicherung der IP-Adressen ausschließlich zur Identitätsfeststellung von Nutzer*innen elektronischer Kommunikationsmittel und die umgehende Sicherung (Quick Freeze) von Verkehrs- und Standortdaten bei konkreten Anlässen seien mit Unionsrecht vereinbar.
Wir werden, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, schnell einen Gesetzesvorschlag vorlegen, der das rechtssichere und anlassbezogene Speichern von Verkehrsdaten nach richterlichem Beschluss ermöglicht. Die Strafverfolgungsbehörden müssen darüber hinaus dringend bessere technische und personelle Ausstattung bekommen.“
Der heute beschlossene Regierungsentwurf sieht die Streichung des § 219a Strafgesetzbuch vor und schafft damit Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Damit wird Frauen ein umfassender Zugang zu sachgerechten und medizinisch notwendigen Informationen gewährt.
Sonja Eichwede, rechtspolitische Sprecherin:
„Nach bisheriger Rechtslage müssen Ärztinnen und Ärzte, die sachlich über ihre Arbeit und Methoden von Schwangerschaftsabbrüchen informieren, mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen. Dies ist allein deshalb nicht haltbar, weil der Eingriff selbst erlaubt ist, die umfassende Information darüber jedoch sanktioniert wird. Für uns ist klar: Schwangerschaftskonflikte sind eine große Belastung für die betroffenen Frauen. Durch einen ungehinderten Zugang zu Informationen durch praktizierende Expertinnen und Experten, wollen wir diese Belastung mildern. Zu einer selbstbestimmten Entscheidung gehört sachliche und umfassende Information.
Bereits die Bezeichnung des § 219a ist irreführend. Bei einer sachlichen Information einer Ärztin oder eines Arztes über die angewandte Methode handelt es sich nicht um Werbung im allgemeinen Sinne, sondern um essentielle Information, die für die betroffenen Frauen eine wichtige Beratungsleistung darstellen. Auch nach der Streichung des § 219a bleibt anpreisende und grob anstößige Werbung verboten, denn die von den Ärztekammern erlassenen Berufsordnungen untersagen dies bereits.
Der Regierungsentwurf hält auch eine gute Nachricht für alle Ärztinnen und Ärzte bereit, die sich in der Vergangenheit für das reproduktive Selbstbestimmungsrecht von Frauen eingesetzt haben: Durch eine neue Regelung im Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch werden alle Urteile, die im wiedervereinten Deutschland auf Grund von § 219a ergangen sind, aufgehoben und die Verfahren eingestellt werden.
Der Gesetzentwurf ist ein deutliches Zeichen: die Modernisierung des Rechts und die Anpassung an die gesellschaftliche Realität, leiten unsere Arbeit. Wir werden diesen Regierungsentwurf sachgerecht und zügig beraten, denn dieser Schritt zur reproduktiven Selbstbestimmung von Frauen ist längst überfällig.“